Wer sich für den Betrieb eines Biomasse-Blockheizkraftwerks entscheidet, wird belohnt: Zahlreiche Möglichkeiten zur BHKW-Förderung stehen bereit, um Ihr klimafreundliches und gleichzeitig effizientes Projekt zu realisieren. Welche das sind? Das lesen Sie hier.
Bund und Länder fördern den Kauf von Biomasse-Blockheizkraftwerken. Das hat einen guten Grund: Biomasse-Blockheizkraftwerke sind klimafreundlich und dabei hocheffizient. Sie erzeugen Strom und Wärme gleichzeitig, arbeiten unabhängig von großen Stromanbietern und produzieren bei allen Witterungsbedingungen.
Wie findet man die passende BHKW-Förderung? Pauschal lässt sich das leider nicht beantworten. Die Förderlandschaft in Deutschland ist vielfältig und individuell. Denn nicht nur der Bund greift Ihnen finanziell unter die Arme – auch die Bundesländer und selbst Kommunen haben ihre eigenen Förderprogramme.
Mit welcher Finanzierungshilfe Sie darüber hinaus rechnen dürfen? Zu dieser sehr individuellen Frage beraten wir Sie gern. Wir arbeiten mit namhaften Ingenieurbüros zusammen, die Ihre persönliche Situation bewerten und einschätzen können. Mehr dazu erfahren sie hier.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: KfW-Bank, unterstützt den Betrieb und den Neubau von Biomasse-Blockheizkraftwerken mit besonderen Förderprogrammen und Krediten mit attraktiven Zinssätzen. Besonders interessant ist der Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“. Er richtet sich an BHKW-Betreiber, die nachwachsende Rohstoffe wie Holz zur Energiegewinnung verwenden. Die Zinssätze orientieren sich dabei an der Bonität der Betreiber. Ebenfalls attraktiv ist der Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Wärme – der sogenannte „Erneuerbare Energien – Premium – Kredit 271, 281“.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Privatpersonen, die sich für ein Biomasse-BHKW entscheiden, Förderungen an. Basis ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz – kurz KWK-Gesetz. Daraus geht hervor, dass Betreiber eines BHKW den erzeugten und nicht selbst verbrauchten Strom ins öffentliche Netz einspeisen müssen. Dafür erhalten sie eine entsprechende Vergütung; die sogenannte Einspeisevergütung.
Dazu kommt – als spezielle BHKW-Förderung – noch ein KWK-Zuschlag. Dieser Zuschlag wird zumindest bei kleineren Blockheizkraftwerken sogar für den Eigenverbrauch gezahlt.
Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Möglichkeiten der BHKW-Förderung an. Zu nennen ist hier vor allem das sogenannte „Modul 2 Erneuerbare Energien Prozesswärme“. Damit werden sowohl die Neuanschaffung als auch der Ersatz von Prozesswärme-Erzeugern gefördert. Die Anlagen müssen mit mehr als 50 Prozent der Bereitstellung der Prozesswärme dienen. Mehr über die Möglichkeiten der BHKW-Förderung der BAFA erfahren Sie im Förderkompass 2022.
Die Einspeisevergütung beruht auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wenn Sie als Betreiber eines Biomasse-BHKW Ihren nicht selbst verbrauchten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie dafür einen festgelegten Betrag. Mit dieser Einspeisevergütung fördert der Gesetzgeber Ihren Willen und Ihre Motivation, Energie klimafreundlich zu erzeugen.